Arbeitsrechtliche Beratung mit Weitblick - Seit über 25 Jahren

Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dozent an der dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach. Herr Koblenz vertritt seit über 25 Jahren erfolgreich die Interessen seiner Mandanten.

Portrait Foto Rechtsanwalt Peter Koblenz
Hammer aus Holz im Gerichtssaal auf einem Tisch
Auf einen Blick

Kanzlei Peter Koblenz


Rechtsanwalt Peter Koblenz, Ihr Experte für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Ich vertrete und berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung. Mein Ziel ist es, individuelle und praktikable Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen zu finden. Erfahren Sie mehr über meine Kanzlei und Dienstleistungen auf dieser Website. Bei Fragen oder persönlicher Beratung kontaktieren Sie mich gerne.

  • Experte für Arbeitsrecht im Raum Künzelsau und Öhringen

  • Individuelle Beratung und Verteidigung

  • Engagement und Durchsetzungskraft

  • Kommunikation auch auf Englisch

  • über 25 Jahre praktische Erfahrung

Rechtliche Vetretung nach aktuellem Stand der Rechtsprechung

Die Tätigkeit als Anwalt umfasst die Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung. Dies gewährleiste ich unter anderem durch Fortbildung und Mitgliedschaft bei diversen Anwaltsvereinen.

Rechtsgebiete

Neben meinem Schwerpunkt im Arbeitsrecht vertrete ich Sie außerdem in den folgenden Rechtsgebieten.

Rechtsgebiete

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten auch in anderen Rechtsgebieten. Durch Zusammenarbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in der Bürogemeinschaft, können fast alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. In folgenden Tätigkeitsgebieten kann ich Sie rechtlich beraten:

Arbeitsrecht

Zivilrecht

Ordnungswidrigkeiten

Reiserecht

Verkehrsrecht

Bücher in einem Regal

Das sagen meine Mandanten

Bewertungen meiner Mandanten auf Anwalt.de und Google

"Sehr gute, verständliche und professionelle Beratung.  Der Arbeitsgerichtstermin konnte durch die hohe fachliche Qualifikation und das Verhandlungsgeschick von Herrn Koblenz vermieden werden. Dies alles führte zu einem sehr zufriedenstellenden Erfolg. Ich kann Herrn Koblenz als kompetenten Anwalt nur empfehlen."

Thema Kündigungsschutz

"Herr Koblenz hat mir schnell und sehr kompetent geholfen.  Er hat mich bei meinem Problem mit dem Arbeitgeber bestens unterztützt und wusste Menschlich wie auch Fachlich genau was zu tun ist . Er gab mir viel Sicherheit und war bei Fragen stets erreichbar.Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiterempfehlen und danke ihm für alles."

Gerdes, Diana

"Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt. Herr Koblenz hat mich bei allen Verhandlungsgesprächen mit meinem ehemaligen Chef in meinem Interesse vertreten, weshalb ich am Ende auch sehr zufrieden mit der Abfindung war. Freundliche Grüße und nochmal vielen Dank. T. Rössler"

Thema Kündigung/Abfindung

"Her Koblenz ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Ich kann ihn wärmstens empfehlen. Er hat mir bereits schon 2x sehr geholfen....absolut super. Er ist der Rechtsanwalt meiner Wahl....Vielen Dank Herr Koblenz für die freundliche und schnelle Hilfe."

Elke Boehm

"Habe mich bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt, da seine Kompetenz, Professionalität, als auch sein Fachwissen im Arbeitsrecht hervorragend ist! Würde ich ohne wenn und aber, mit sehr gutem Gewissen, weiterempfehlen! P.S.: Vielen Dank für Ihre tolle Unterstützung in meinem Fall!"

Thema Arbeitsrecht

"Herr Koblenz war mir nicht nur in professioneller, sondern auch in menschlicher Hinsicht eine sehr große Hilfe.Seine Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft schätze ich sehr und ich kann ihn jedem besten Gewissens weiterempfehlen.Vielen, vielen Dank nochmal."

Julia Gebhardt

"Herr Koblenz half uns sehr professionell, unkompliziert und mit Erfolg. Wir empfehlen ihn guten Gewissens weiter"

Thema Verkehrsrecht

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Kostenlose Ersteinschätzung – was ist das?

Bei der kostenlosen Ersteinschätzung handelt es sich um ein erstes Orientierungsgespräch, welches in der Regel telefonisch geführt wird und beidem noch keine Dokumente gesichtet werden. Es wir besprochen ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine anwaltliche Tätigkeit benötigt wird.

Erstberatung

Durch das Erstberatungsgespräch erhält der Mandant eine verbindliche Prüfung seiner Angelegenheit sowie einen anwaltlichen Rat, als pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sind Recherchen durch den Anwalt erforderlich wird der Gebührenrahmen der Erstberatung verlassen. Eine Erstberatung für Verbraucher kostet maximal 190 Euro netto. Bei schriftlicher Ausarbeitung sind die Gebühren bei 250 Euro gedeckelt. Für gewerbliche Mandantschaft kann die Erstberatung auch über 250 Euro kosten. Fragen Sie hier gerne im Einzelnen, welche Kosten und Gebühren auf Sie zukommen können.

Beratungshilfe

Für Personen, die sich eine Erstberatung nicht leisten können, kann im Falle des Nachweises entsprechender Bedürftigkeit Beratungshilfe gewähr werden. In diesem Fall muss man nur einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen und den Rest finanziert der Staat. Der diesbezügliche Antrag ist beim Zuständigen Amtsgericht zu stellen. Nach Erteilung des Beratungshilfescheins kann man sich dann durch den Anwalt beraten lassen.

Anwaltskosten

Bezüglich der Anwaltskosten enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz konkrete Regelungen für die Rechnungsgestaltung des Anwalts. In Zivilsachen, zu denen auch die arbeitsrechtlichen Mandate zählen, liegt einem Gebührentatbestand immer ein so genannter Streitwert bzw. Gegenstandswertzugrunde, nach dessen Ermittlung man die zu erhebenden Gebühren in einer Tabelle ablesen kann. Im Internet stehen Ihnen hierzu kostenlose Gebührenberechnungsprogramme zur Verfügung mittels denen die Anwaltskosten ermittelt oder überprüft werden können. Zu beachten ist, dass das Rechtsanwaltshonorar im Gegensatz zu anderen Ländern – beispielsweise USA – erfolgsunabhängig gezahlt werden muss. Durch eine schriftliche Honorarvereinbarung kann von der Abrechnung nachdem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgewichen werden.

Was mitbringen zum Termin?

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten z.B. Kündigungsschutzverfahren werden für den ersten Termin das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag, die letzte Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie, soweit vorhanden, die Daten der Rechtschutzversicherung benötigt.

Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über viel Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und musste sowohl seine Erfahrung als auch seine Kompetenzgegenüber der Rechtanwaltskammer im Rahmen einer gesonderten Prüfung nachweisen. Er ist verpflichtet sich stetig fortzubilden und diese Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten?

Regelmäßig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen und ggf. auch gerichtlichen Verfahrenskosten, wenn diese im Hinblick auf die Lösung des rechtlichen Problems erforderlich sind und entsprechender Versicherungsschutz besteht. Es sollte hier zu Beginn der Beauftragung des Anwalts eine Anfrage um Deckungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Diese Anfrage wird für Sie in meinem Hause kostenfrei gestellt.

Erstattung meiner Kosten durch die Gegenseite

Für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gibt es auch bei einem Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit außergerichtlich oder gerichtlich bis zur ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch den Gegner. Lediglich Gerichtskosten, die eventuell entstehen, werden der Seite auferlegt, die verliert. In sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel: Schadensersatz aufgrund Verkehrsunfalls, Sachmangelgewährleistung, Forderungsbeitreibung uvm.) besteht ein Kostenerstattungsanspruch.

Mit wie vielen Personen kann ich zum Beratungstermin erscheinen?

Grundsätzlich können Sie bis zu 3 Personen zum Termin mitbringen. Bitte kündigen Sie dies jedoch vorher an und beachten Sie, dass die Beantwortung von Fragen mehrerer Personen auch zu einer Mehrfachberatung führen kann.

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